Aktualisiert: Massnahmen Schweiz

Wenn in der Schweiz Situationen auftauchen, die noch nie zuvor stattgefunden haben, wie nun im Moment der Ausbruch des Corona-Virus, entscheidet der Bundesrat wie es weiter gehen soll. Er gibt sozusagen der ganzen Schweiz besondere Regeln, an diese sich ALLE halten müssen.

Einfache Massnahmen

Auch Du! Und natürlich alle anderen Menschen in der Schweiz, haben vom Bundesrat Massnahmen auferlegt bekommen.

Wieso diese Massnahmen?

Der Schutz der Bevölkerung ist für den Bundesrat das Wichtigste. Er möchte, dass sich das Virus nur ganz langsam in der Bevölkerung ausbreitet. Denn nur so ist es möglich, dass die Ärzte für alle Kranken genügend Medizin zur Verfügung haben und in den Spitälern für alle erkrankten Menschen ein Bett vorhanden ist. Zudem möchte er besonders gefährdete Personen, wie ältere oder Menschen die bereits eine Erkrankung haben, schützen. Um diese drei Ziele zu erreichen, hat der Bundesrat in den letzten Wochen immer wieder neue Massnahmen erlassen.

Es geht also nicht darum das Virus ganz zu stoppen, sondern darum, die Verbreitung der Corona Viren zu verlangsamen.

Wenn wir aber weithin Freunde treffen, nach Draussen gehen und uns unter Läute mischen wird die rote Katze (Going out) auf dem Bild aktiviert. Es werden ganz schnell, ganz viele Menschen gleichzeitig Krank.

Wenn wir aber wie die blaue Katze reagieren (staying in) und zu Hause bleiben, können wir zwar trotzdem noch erkranken, aber es werden nicht alle Menschen in der Schweiz gleichzeitig krank.

Das ist wichtig, weil wir nur so viel Medizin, Ärzte, Spitäler haben wie die grüne Mittellinie darstellt (Healthcare system Capacity). Solange wir unter der grünen Linie bleiben (wie die blaue Katze die zu Hause bleibt) gibt es für alle Erkrankten genügend Medizin, Ärzte und Betten im Spital. Gehen wir aber über diese Linie hinaus, wie es die rote Katze tut, die weiterhin nach Draussen werden wir zu wenig Medizin und zu wenig Betten in den Spitälern für alle Erkrankten haben.

„Ausserordentliche Lage“

Seit letztem Montag (16.3) stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als „ausserordentliche Lage“ ein. Die davor geltenden Massnahmen wurden dadurch noch strenger.

Vorher hat der Bundesrat beschlossen, die Schulen zu schliessen und auch Konzerte abzusagen.

Nun sind zudem Freizeit- und Unterhaltungsorte wie Kino, Theater, Skigebiete, Zoos, Sportzentren, Schwimmbäder, Bibliotheken, Museen usw. sowie Restaurants und Coiffeure bis zum 19.April geschlossen.

Grenzschliessungen!

Das Corona Virus ist auf der ganzen Welt vorzufinden, so auch in Europa. Deshalb wurden die Grenzen zur Schweiz geschlossen.

Was heisst das? Es werden Kontrollen durchgeführt. Wer Krankheitssymptome zeigt, darf nicht über die Grenze. Zudem dürfen nur noch Menschen in die Schweiz oder aus der Schweiz reisen, die einen triftigen Grund haben, wie zum Beispiel im Nachbarland arbeiten. Zudem dürfen Lastwagen die Grenzen passieren, da sie sicherstellen, dass wir genug Nahrung und WC-Papier haben. Im Moment ist es aber nicht möglich, nur für Vergnügen oder für den Einkauf über die Grenze zu fahren.

Was dürfen wir?

Durch die vielen Verbote kommt natürlich die Frage auf, was wir noch dürfen. Allgemein kann gesagt werden, dass all jene Geschäfte geöffnet haben, die wir für unser Überleben brauchen. Man spricht hierbei von der Grundversorgung. Darunter gehören Nahrungsmittelgeschäfte und Drogerien. Zudem sind Banken, Spitäler und Arztpraxen weiterhin geöffnet.

Für Augenarzt, Zahnarzt und allgemein Arztbesuche sollte man sich selbst zuerst die Frage stellen, wie dringend und schmerzhaft die Beschwerden sind. Könnte man den Termin auch noch für einige Wochen hinauszögern. Falls ja, wartet noch etwas ab. Falls nein, ruft den Arzt zuerst an und besprecht die Situation und wie ihr Vorgehen sollt.

Da im Moment die Schulen und auch die Freizeit- und Unterhaltungsorte geschlossen sind, ist es schwierig sich noch mit Freunden treffen zu können. Es kommt natürlich auch die Frage auf, ob wir uns überhaupt noch treffen dürfen. Nun, hierzu sagt der Bundesrat folgendes: Wichtig ist vor allem, dass sich keine grossen Gruppen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bilden. Es ist aber möglich, sich in kleineren Gruppen von bis zu 5 Personen zu treffen. Dabei gilt es die Abstandregeln einzuhalten.

Falls man sich mit mehr als 5 Personen versammelt, ist es der Polizei erlaubt, eine Busse von 100.- CHF auszusprechen. In diesem Sinne: #stayathome

Lockerungen der Massnahmen ab 27. April

Der Bund hat einen Plan entwickelt, um die Massnahmen zu lockern. Dieser Plan wurde in drei Etappen angelegt.

Ab dem 27.04.2020 gilt neu, dass Coiffeur-, Massage-, Tattoos- und Kosmetikstudios wieder öffnen dürfen. Auch Baumärkte und Blumenläden dürfen wieder verkaufen. Sowie die Sortimentsbeschränkungen in den Lebensmittelgeschäften werden aufgehoben. Auch Spitäler und medizinische Praxen nehmen wieder alle Patienten auf.

Am 29.04.2020 entscheidet der Bund über weitere Massnahmen, die dann ab dem 11.05.2020 umgesetzt werden. In der zweiten Etappe sollen die Schulen wieder geöffnet werden. Auch weitere Einkaufsläden sollen wieder ab dem 11. Mai öffnen.

Lockerungen ab 11. Mai

In der zweiten Etappe sollen die obligatorischen Schulen (Primar- und Sekundarstufe I) wieder öffnen sowohl wird der Präsenzunterricht bis 5 Personen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und weitere Ausbildungsstätten) wieder möglich sein. Die Kantone können darüber entscheiden, wie die Prüfungen in Ausbildungsstätten gehandhabt werden.

Einkaufsläden und Märkte öffnen wieder. Reisebüros, Museen, Bibliotheken sowie Fitnesscenter ebenfalls. Breitensport ohne Körperkontakt in einer Gruppe von max. 5 Personen wie auch Leistungssport und Sport in Profi-Ligen ohne Wettkampf werden wieder möglich sein.

Der Besuch in Restaurants beschränkt sich auf eine Gruppe von 4 Personen oder eine Familie mit Kindern. Der Abstand zu anderen Gästen muss eingehalten werden.

Der Öffentliche Verkehr wird ab dem 11. Mai den gewohnten Fahrplan wiederaufnehmen. Für alle Massnahmen gelten die bestehenden Hygienevorschriften.

Lockerungen ab 30. Mai

Am 27. Mai entscheidet der Bundesrat über die 3. Etappe. Ab dem 06. Juni öffnen wieder Schwimmbäder, Kinos, Zoos, Theater, botanische Gärten und Discotheken. Auch Bergbahnen fahren wieder. Spontane Treffen bis zu 30 Personen sollen ab dem 30. Mai wieder erlaubt sein. Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen sind weiterhin verboten. Die Grenzen nach Deutschland und Österreich öffnen wieder am 15. Juni. Weiter gelten die Hygienemassnahmen.

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